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Wie werden Prämien versteuert?

(Stand: Deutschland)

Arbeitgebende nutzen Prämien sehr gerne als variablen Spielraum für das Monats bzw. Jahresgehalt. Sie setzen dieses Instrument ein um zielgerichtete Anreize für ein gewisses Maß an Mehrleistung der Arbeitnehmenden zu pushen.

Oftmal hält die Freude der Mitarbeitenden nur kurz an. Spätestens beim Öffnen der Gehaltsabrechnung werden sie auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und ihnen wird bewusst, dass die ausgezahlte Netto-Prämie geringer ausfällt, als erhofft. Bei den meisten Mitarbeitenden bleibt der Frust über die hohen Steuerzahlungen zurück und der geplante Pluspunkt zum Thema Mitarbeitermotivation bleibt aus.

Wie werden Prämien versteuert? Wie war das noch gleich mit dem 50-Euro-Sachbezug und der Gesetzesänderung? Welche steuerfreien Sachbezüge sind zulässig? Wir gehen auf all diese Fragen ein und zeigen die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Prämien und Steuern – wie funktioniert das?

Prämienzahlungen erhöhen das Gesamtbruttogehalt, welches die Grundlage zur Berechnung von Steuern und Sozialabgaben ist. Steuerlich gesehen erhalten Arbeitnehmende, Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, welche dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Allerdings werden Prämienzahlungen bei der Ermittlung der einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer nicht als laufender, sondern als sonstiger Bezug von Arbeitslohn berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass die Steuerbelastung für Prämienzahlung höher ist, da sich keinerlei Steuerabzüge auf die Summe anwenden lassen.

 

Beispielberechnung für eine Prämienauszahlung über das Entgeld
  Laufender Arbeitslohn Barprämie Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 3.000,00 € 528,00 € 36.528,00 €
- Steuerabzug - 428,41 € - 147,84 € - 5.288,76 €
- Abzug Sozialversicherungsbeiträge - 600,75 € - 105,81 € - 7.314,81 €
= Nettoverdienst 1.970,84 € 274,35 € 23.924,43 €

Wie funktioniert der 50-Euro-Sachbezug?

Der steuerfreie Sachbezug ist eine attraktive und vor allem günstige Alternative bei dem sowohl Arbeitgebende, als auch Arbeitnehmende weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen müssen. Beim steuerfreien Sachbezug haben Arbeitgebende die Möglichkeit ihren Arbeitnehmenden eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50,- Euro zukommen zu lassen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es ausschließlich eine Sachleistung sein darf.

 

Beispielberechnung für die Gewährung eines steuerfreien Sachbezugs
  Laufender Arbeitslohn mtl. Prämie als Sachbezug Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 3.000,00 € 50,00 € 36.600,00 €
- Steuerabzug - 428,41 € - 0 € - 5.140,92 €
- Abzug Sozialversicherungsbeiträge - 600,75 € - 0 € - 7.209,00 €
= Nettoverdienst 1.970,84 € 50,00 € 24.250,08 €
       

Das Plus im Vergleich zur Barprämie: 325,65 €

Gesetzesänderung zu steuerfreien Sachbezügen im Januar 2020

Ende November 2019 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die Umfänge und Möglichkeiten des steuerfreuen Sachbezugs deutlich einschränkt. Folgende Regelung wurde im Beschluss festgehalten.


(Bundesrat Drucksache 552/19 (Beschluss), S.10):

„§ 8 wird wie folgt geändert:

1. a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

‚Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.‘“

 
Was bedeutet dies genau und welche Leistungen fallen ab dem 01.01.2020 weiterhin unter den steuerfreien Sachbezug?*

*Wir weisen darauf hin, dass Awardit keine steuerliche Beratung und keinerlei Haftung für Anwendbarkeit von steuerlichen Vergünstigungen übernimmt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Steuerberatung für weitere Informationen.

Welche Prämien fallen 2020 weiterhin unter den steuerfreien Sachbezug?

Gutscheine/Guthabenkarte (Closed Loop)

Sofern diese ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können.

Geldkarte (Controlled Loop Karte)

Sofern diese ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen bei vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartner:innen eingesetzt werden können.

Welche Prämien funktionieren nicht (mehr)?

Geldkarte (Open Loop Karte)

Eine Open Loop Geldkarte verfügt über alle Funktionen, die eine normale EC- oder Kreditkarte verfügt. Man kann sich Bargeld auszahlen lassen oder zum Beispiel Überweisungen tätigen und Devisen kaufen. Diese Kriterien schließen die Geldkarte für den steuerlichen Sachbezug aus.

Zweckgebundene Geldleistungen | Nachträgliche Kostenerstattungen | Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten

Diese Leistungen gehören seit dem 01.01.2020 zu den “Einnahmen in Geld” und müssen daher voll versteuert werden.

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